Steuerliche Abschreibung von Immobilien bei Vermietung
Einleitung
Die steuerliche Abschreibung von Immobilien ist ein wichtiges Instrument für Vermieter, um die Kosten ihrer Investition über die Zeit steuerlich geltend zu machen. Sie basiert auf dem Prinzip, dass Gebäude im Laufe der Zeit an Wert verlieren und sich abnutzen.
Hintergründe
- Gesetzliche Grundlage im Einkommensteuergesetz (EStG)
- Ziel: Realistische Abbildung des Werteverlusts von Immobilien
- Teil der Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Vorteile
- Reduzierung der Steuerlast: Abschreibungen mindern das zu versteuernde Einkommen
- Liquiditätsverbesserung: Durch geringere Steuerzahlungen bleibt mehr Geld verfügbar
- Langfristige Planungssicherheit: Feste Abschreibungssätze über viele Jahre
- Investitionsanreiz: Macht Immobilieninvestitionen steuerlich attraktiver
Grundlagen
- Abschreibung (AfA = Absetzung für Abnutzung) ermöglicht die Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die Nutzungsdauer
- Gilt nur für vermietete Immobilien, nicht für selbstgenutztes Wohneigentum
Abschreibungssätze
- Gebäude vor 1925 errichtet: 2,5% pro Jahr
- Gebäude nach 1924 errichtet: 2% pro Jahr
- Neubau ab 2024: 3% pro Jahr
Bemessungsgrundlage
- Anschaffungskosten bei Kauf
- Herstellungskosten bei Neubau
- Grundstückswert wird nicht abgeschrieben
Besonderheiten
- Sanierungskosten können ggf. als Erhaltungsaufwand sofort abgesetzt werden
- Modernisierungskosten erhöhen oft die Bemessungsgrundlage
Sonderabschreibungen
- Möglichkeiten in Sanierungsgebieten oder bei Denkmalschutz
- Sonderregelungen für Neubauten im Mietwohnungsbau
Wichtige Hinweise
- Abschreibungszeitraum beginnt mit Fertigstellung oder Anschaffung
- Nachträgliche Anschaffungskosten erhöhen die Bemessungsgrundlage
- Jährliche Geltendmachung in der Steuererklärung